Safeguarding

Die DSW setzt sich mit einem umfassenden Set an Safeguarding-Maßnahmen für ein faires und gerechtes Miteinander in der gesamten Stiftung ein. Entsprechend unseres Engagements für die Menschenrechte ist es unser Anliegen die Gesundheit, das emotionale, geistige und physische Wohlbefinden sowie die Rechte eines jeden Einzelnen, der mit der DSW in Beziehung steht oder an ihren Projekten und Programmen beteiligt ist, unabhängig von Alter, Geschlechtsidentität, Behinderung, sexueller Orientierung und ethnischer Herkunft zu schützen. Dies gilt insbesondere für die Mitarbeitenden und Projektbegünstigten der DSW, aber auch für assoziierte Dritte.

Wir verpflichten uns, ein sicheres Umfeld zu fördern, in dem Machtmissbrauch, Vernachlässigung und Ausbeutung in keiner Form toleriert werden.

Um dieses Ziel Wirklichkeit werden zu lassen, haben wir ein umfangreiches Set an Instrumenten entwickelt, die das Safeguarding der DSW in der Umsetzung unterstützen und zu einer Kultur des fairen und gewaltfreien Umgangs beitragen. Alle Mitarbeitenden der DSW verpflichten sich, den Verhaltenskodex und die ihn ergänzenden Richtlinien einzuhalten. Sie werden dazu bei Einstellung ausführlich informiert, sensibilisiert und fortgebildet.

Die DSW investiert in regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeitenden, um gemeinsam ihr Bewusstsein für das Safeguarding zu stärken, über Risiken und Anzeichen von Fehlverhalten und unrechtmäßigen Handlungen aufzuklären und über Wege zur Meldung von Bedenken und Vorfällen zu informieren.

Jede Meldung eines mutmaßlichen Verstoßes gegen den DSW-Verhaltenskodex oder eine Richtlinie wird erfasst und nachverfolgt.

Um sicherzustellen, dass unsere Safeguarding-Maßnahmen den aktuellen Standards und bewährten Verfahren entsprechen, evaluieren wir beständig unsere Regularien, Leitfäden und Safeguarding-Aktivitäten intern sowie durch externe Beratung. Es hat für unsere Arbeit höchste Priorität, ein Umfeld des Vertrauens, des Wohlwollens und des gegenseitigen Respekts zu schaffen, in dem sich alle Menschen gesehen und gehört fühlen und sich entfalten können. Mit unseren Safeguarding-Maßnahmen folgen wir dieser Priorität und verpflichten uns, die Gesundheit, die Rechte und das Wohlbefinden aller, die mit der DSW, ihren Projekten und Programmen in Verbindung stehen, bestmöglich zu fördern und zu schützen.

Verhaltensstandards

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, mögliche Interessenkonflikte gegenüber der Geschäftsleitung offenzulegen. Dazu gehören Situationen, in denen persönliche Interessen der Mitarbeiter mit den Interessen der DSW konkurrieren oder in Konflikt geraten. Der Zweck dieser Offenlegung ist es, Transparenz in Entscheidungsprozessen und Transaktionen zu gewährleisten. Die Nichtoffenlegung von Interessenkonflikten kann zu disziplinarischen Maßnahmen führen.

Die DSW wendet sich entschieden gegen Korruption, Betrug und Bestechung und räumt Integrität und Transparenz in allen ihren Aktivitäten Priorität ein. Wir halten uns strikt an die geltenden Gesetze und Vorschriften und dulden keine Versuche, sich illegale finanzielle oder persönliche Vorteile zu verschaffen. Um Fairness bei der Beschaffung zu gewährleisten, hat die Organisation interne Richtlinien aufgestellt, die die Mitarbeiter beim Kauf von Waren und Dienstleistungen befolgen müssen. Im Allgemeinen ist es den Mitarbeitern nicht gestattet, ohne Genehmigung der Geschäftsleitung Vorteile von Einzelpersonen oder Gruppen, die mit der DSW Geschäfte machen, anzustreben oder anzunehmen. Ausnahmen können unter bestimmten Umständen für Geschenke und Bewirtungen gemacht werden.

Die DSW ist strikt gegen Diskriminierung und Mobbing und wird disziplinarische Maßnahmen gegen diejenigen ergreifen, die sich eines solchen Verhaltens schuldig machen. Dazu gehören beleidigendes, erniedrigendes, herabsetzendes und anderes unangemessenes Verhalten, das die Würde einer Person nicht respektiert. DSW hat sich verpflichtet, ein sicheres Umfeld zu schaffen und toleriert keine Handlungen, die die Sicherheit oder Würde von Personen gefährden. Von den Mitarbeitern wird erwartet, dass sie andere fair und respektvoll behandeln, freundlich und rücksichtsvoll kommunizieren und jede Form von Gewalt, Diskriminierung oder Belästigung unterlassen.

DSW verurteilt sexuelle Ausbeutung, Missbrauch und Belästigung aufs Schärfste und ergreift Maßnahmen, um diese Vergehen zu verhindern. Die DSW verbietet ihren Mitarbeitern die Annahme von oder die Beteiligung am Kauf von sexuellen Dienstleistungen während arbeitsbezogener Aktivitäten sowie den sexuellen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren. Von den Mitarbeitern wird erwartet, dass sie ihre beruflichen Grenzen wahren und sich nicht auf ein Verhalten einlassen, das die Begünstigten gefährden oder ausnutzen könnte. Die DSW bietet Unterstützung und Schutz für diejenigen, die von Vorfällen sexueller Belästigung, Ausbeutung und Missbrauch betroffen sind.

Romantische Beziehungen und einvernehmliche sexuelle Begegnungen werden zwar als Privatsache betrachtet, doch am Arbeitsplatz wird davon abgeraten, da die Gefahr der Bevorzugung, des Machtmissbrauchs, der Interessenkonflikte und der Beeinträchtigung der Vertraulichkeit und des beruflichen Urteilsvermögens besteht. Solche Beziehungen müssen der DSW-Geschäftsführung offengelegt werden.

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (GDPR) zu befolgen. Die Mitarbeiter dürfen geheime oder geschützte Informationen nicht an andere weitergeben, es sei denn, sie sind dazu befugt. Es ist wichtig, dass angemessene Schutzmaßnahmen getroffen werden, um den Missbrauch oder die unangemessene Verwendung dieser Informationen zu verhindern. Als Missbrauch gilt die Weitergabe von Informationen zur Erzielung finanzieller Gewinne oder für persönliche Interessen. Die unbefugte Weitergabe personenbezogener Daten ist ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das geistige Eigentum der DSW ist ein wertvolles Gut, das von allen Mitarbeitern geschützt werden muss. Wir verpflichten uns, natürliche Ressourcen zu schonen, indem wir einen effizienten Papier- und Energieverbrauch fördern, nachhaltige Transportmethoden anwenden und bei der Auswahl von Dienstleistern und Lieferanten ökologische und soziale Faktoren berücksichtigen.

Der Konsum von Alkohol während der Bürozeiten ist generell nicht gestattet, außer bei besonderen Anlässen oder Abendveranstaltungen. Wenn Alkohol konsumiert wird, sollte dies in Maßen erfolgen und die Mitarbeiter sollten sich angemessen verhalten. Ist ein Mitarbeiter aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum arbeitsunfähig, kann er vorübergehend von der Arbeit freigestellt und disziplinarisch belangt werden. Ein vermuteter problematischer Alkohol- oder Drogenkonsum sollte in vertraulichen Gesprächen angesprochen werden, und es kann externe Unterstützung in Anspruch genommen werden. Das Rauchen ist nur außerhalb der Bürogebäude erlaubt. Mitarbeiter dürfen Begünstigte nicht zum Konsum von Alkohol oder Drogen einladen. Glücksspiele auf dem Gelände der DSW sind streng verboten.

In unserer gesamten externen Kommunikation legen wir Wert auf Transparenz, Integrität und den Schutz persönlicher Daten. Wir streben eine offene und ehrliche Kommunikation an und stellen sicher, dass ihre Aussagen belegt und überprüfbar sind. Alle Personen, die auf Fotos und Videos der DSW abgebildet sind, müssen über ihre mögliche Verwendung informiert werden und ihr Einverständnis geben, bei Personen unter 18 Jahren auch das eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten.

Fragen und Anliegen

Bei Fragen oder allgemeinen Anliegen zum DSW Safeguarding wenden Sie sich bitte an unsere Referentin der Geschäftsleitung Shari Kupilas

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Ihre Ansprechperson

Shari Kupilas

Referentin der Geschäftsleitung

Telefon: +49 511 94373-26
E-Mail: shari.kupilas@dsw.org